Da ein Gabelstapler im "Normalzustand" nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf, haben wir uns auf Sonderzulassungen und Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVO spezialisiert.
Nach Umbau der Maschine - (so muss zum Beispiel unter anderem die Beleuchtungsanlage für den Straßenverkehr umgebaut werden)- kann das Gerät unter bestimmten Auflagen zugelassen werden. Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot.